Am 14. Dezember 2016 hat der Rat der Gemeinde Stuhr folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Stuhr beauftragt die Verwaltung, die Regelungen für die Aufnahme und den Besuch in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Stuhr zu überarbeiten und den Gremien der Gemeinde Stuhr zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Bei der Überarbeitung der bisherigen Regelungen sind die vorhandenen Angebote (Standards) in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus sind weitere Aspekte zu beachten, wie die individuelle Betreuungssituation der Eltern, die Möglichkeiten der Personalgewinnung und eines differenzierten Personaleinsatzes sowie die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz von Finanzmitteln. Die Aspekte sind zu analysieren, aufeinander abzustimmen und so zu berücksichtigen, dass ein verantwortliches politisches Handeln im Sinne der Sicherung der finanzwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Stuhr gewährleistet wird. Die Möglichkeiten und Grenzen einer wohnortnahen Betreuung sollen ebenso ausgelotet werden wie die Konzentration von einzelnen Angeboten auf einzelne Ortsteile oder Einrichtungen. Dabei sollen Angebotsausweitungen, die einen veränderten Betreuungsbedarf Rechnung tragen, ebenfalls in den Fokus genommen werden.

Nunmehr liegt ein Entwurf eines Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten vor, der noch durch die politische Gremien legitimiert werden muss.

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Stuhr wird dem Entwicklungskonzept Kindertagesstätten zustimmen und hält auch die in der Vorlage 173.0/18 vorgeschlagene Übergangsregelung (Kindergartenjahr 2019/2020)f ür angemessen.

Für die SPD-Fraktion
gez. Susanne Cohrs